Wie konfiguriere ich eine Steuerbefreiung für Mandanten in Finmatics?
Markieren Sie Mandanten (z. B. Ärzte) als steuerbefreit. Erhalten Sie hier eine Anleitung für DATEV und BMD.
Was bewirkt die Einstellung "Umsatzsteuerfrei"?
Viele Mandanten, wie beispielsweise Ärzte oder Kleinunternehmer, sind mit ihren Umsätzen von der Umsatzsteuer befreit und haben dementsprechend keinen Vorsteuerabzug aus erhaltenen Eingangsrechnungen.
Wenn Sie diese Option in Finmatics aktivieren:
- Werden die Felder Gesamtbetrag Steuer und Steuerprozent in der Erfassungsmaske automatisch mit 0 befüllt.
- Wird automatisch der korrekte Steuercode (für 0%) gewählt.
- Erfolgt der Export in das Buchhaltungssystem mit diesen Werten, sodass keine manuelle Korrektur notwendig ist.
Wie aktiviere ich die Steuerbefreiung?
- Öffnen Sie im Menü die Mandanten-Ansicht.
- Wählen Sie den entsprechenden Mandanten aus.
- Wechseln Sie in den Reiter Allgemein.
- Markieren Sie im Bereich "Finanzamt" das Kästchen Umsatzsteuerfrei.
- Speichern Sie die Änderung.

Für welche ERP-Systeme ist diese Einstellung verfügbar?
Die Checkbox "Umsatzsteuerfrei" ist für BMD und DATEV Kunden sichtbar.
Hinweis: Bei Systemen, in denen diese Funktion in Finmatics nicht sichtbar ist, übernimmt das führende Buchhaltungssystem in der Regel die Logik der Steuerberechnung basierend auf den dortigen Mandantenstammdaten.