Für Reverse Charge Buchungen und den innergemeinschaftlichen Erwerb wählen Sie unter dem Feld „Steuercode“ den jeweiligen Steuercode aus und tragen im Feld „Steuerbetrag“ und „Prozent Steuer“ jeweils den Betrag 0,00 sowie auch 0,00 Prozent ein. Der richtige Anteil der Steuern wird beim Export dann automatisch von uns berechnet.
Reverse Charge / IG
Allgemeine Informationen zu Reverse Charge Buchungen
Reverse Charge bedeutet eine Umkehr der Steuerschuld. Das ist so zu verstehen, dass nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer ist.
Bei sogenannten B2B Dienstleistungen, die grenzüberschreitend erbracht bzw. in Anspruch genommen werden, ist zunächst der Ort der Dienstleistung zu bestimmen. Danach richtet sich die Verrechnung der Umsatzsteuer (USt) bzw. die Frage, wer Schuldner der USt ist. Neben diesen Fällen gibt es in der innerösterreichischen Geschäftsabwicklung einige Sonderfälle mit Umkehr der Steuerschuld.
Bei der Rechnungsausstellung im Rahmen des Reverse Charge Systems, muss Folgendes beachtet werden (§ 11 Abs. 1a UStG):
- Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf die Leistungsempfänger/den Leistungsempfänger
- Angabe der USt-IdNr des leistenden Unternehmens und der USt-IdNr der Empfängerin/des Empfängers
- Die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis findet keine Anwendung.
Wie gehe ich vor, wenn es keine Steuer gibt?
Weitere Informationen zu Steuercodes sowie zu Belege ohne Steuer erfahren Sie in folgendem Artikel: